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Freiwillige Sterbehilfe

Freiwillige Sterbehilfe in NSW

Diese Informationen behandeln die Themen Tod und Sterben. Sie richten sich an Menschen aus kulturell und sprachlich diversen Gemeinschaften, die Informationen über freiwillige Sterbehilfe suchen. Informationen in Ihrer Sprache finden Sie auf der Website von NSW Health, und Dolmetscher:innen sind zu Ihrer Unterstützung verfügbar.

Freiwillige Sterbehilfe kann für manche Menschen und ihre Angehörigen ein heikles Thema sein. Vielleicht möchten Sie mit Ihren Angehörigen und Menschen in Ihrer Gemeinschaft sprechen, um zu entscheiden, ob die freiwillige Sterbehilfe mit Ihren Werten und Anschauungen im Einklang steht und für Sie die richtige Wahl ist.

Last updated: 24 November 2023
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​​Was ist freiwillige Sterbehilfe?

Freiwillige Sterbehilfe bedeutet, dass manche Menschen um ärztliche medizinische Hilfe bitten können, um sterben zu können.

Sie ist nicht für alle Menschen das Richtige – für eine Inanspruchnahme gelten bestimmte Kriterien, und nicht alle, die anspruchsberechtigt sind, werden sich für eine Sterbehilfe entscheiden. Sie haben die Wahl. Sie nehmen oder erhalten ein Medikament, das Ihren Tod zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt und Ort herbeiführt.

Nur zugelassene und speziell geschulte Ärzt:innen können Ihnen das Medikament verabreichen.

Wer kann freiwillige Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

Wenn Sie sich für freiwillige Sterbehilfe entscheiden wollen, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein. Junge Menschen unter 17 Jahren können sie nicht in Anspruch nehmen 
  • die australische Staatsbürgerschaft oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Australien besitzen oder mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Australien gelebt haben
  • seit mindestens 12 Monaten in NSW gelebt haben
  • eine Krankheit haben, die in weniger als 6 Monaten zu Ihrem Tod führen wird – wenn Sie eine neurodegenerative Krankheit haben (d. h. Zellen Ihres zentralen Nervensystem werden funktionsunfähig oder sterben ab) ist dieser Zeitraum 12 Monate
  • eine Krankheit haben, die Ihnen großes Leid bereitet. Dieses Leid kann physischer, psychischer, sozialer oder emotionaler Art sein. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird mit Ihnen sprechen, um sich vom Ausmaß Ihres Leids ein Bild zu machen und Ihnen die Möglichkeiten zu erklären, mit denen Sie dieses Leid eventuell bewältigen können
  • in der Lage sein, während des gesamten Prozesses Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und zu kommunizieren 
  • eine freiwillige Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. „Freiwillig“ bedeutet, dass dies Ihre Entscheidung sein muss.

Eine psychische Erkrankung oder eine Behinderung allein ist kein zulässiger Grund. Wenn Sie aber alle oben genannten Kriterien erfüllen und eine Behinderung oder psychische Erkrankung haben (wichtig ist, dass Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und zu kommunizieren), können Sie eine freiwillige Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Wie können Sie freiwillige Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

In NSW gibt es rechtliche Schritte, die Sie befolgen müssen. Bei den meisten Schritten können Sie den Prozess in Ihrem eigenen Tempo abwickeln.

Fragen Sie zunächst Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach freiwilliger Sterbehilfe. Dies ist bei den meisten Menschen ein Mitglied des Behandlungsteams, das Sie bei Ihrer Krankheit medizinisch versorgt.

In NSW können nur bestimmte Ärzt:innen freiwillige Sterbehilfe leisten. Wenden Sie sich an den NSW Voluntary Assisted Dying Care Navigator Service (Navigationsdienst für die freiwillige Sterbehilfe in NSW) (Details siehe unten), wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin keine freiwillige Sterbehilfe anbietet. Dieser Dienst kann Ihnen bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin helfen und Ihre Fragen beantworten.

Wenn Sie sprachliche Unterstützung benötigen, rufen Sie den Übersetzungs- und Dolmetscherdienst (TIS National) unter 131 450 an. Fragen Sie dort nach dem NSW Voluntary Assisted Dying Care Navigator Service unter 1300 802 133.

Die Rolle Ihrer Angehörigen, Freunde und Betreuungspersonen

Manche Menschen möchten Entscheidungen über Tod und Sterben gemeinsam als Familie treffen.

Vielleicht möchten Sie es mit Ihnen nahestehenden Menschen besprechen, wenn Sie an eine freiwillige Sterbehilfe denken.

Dies ist wichtig, wenn jemand Sie normalerweise bei Entscheidungen über Ihre Gesundheit unterstützt oder in Ihrem Namen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin spricht.

Ihre Angehörigen können Sie begleiten, wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über freiwillige Sterbehilfe sprechen, aber dafür gelten einige wichtige gesetzliche Bestimmungen:

  • Nur Sie können um medizinische Sterbehilfe bitten
  • Niemand sonst kann für Sie um freiwillige Sterbehilfe bitten
  • Niemand kann Sie zwingen, um eine freiwillige Sterbehilfe zu bitten

Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Schritte und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie bei Ihrer Entscheidung für eine freiwillige Sterbehilfe nicht von einer anderen Person unter Druck gesetzt werden. Außerdem gewährleistet dies, dass dieser Schritt tatsächlich Ihre Entscheidung ist.

Manche in Ihrer Familie können Ihre Entscheidung, um medizinische Sterbehilfe zu bitten, vielleicht nur schwer verstehen. Vielleicht stimmen sie Ihrer Entscheidung auch nicht zu. Sie können Sie jedoch nicht daran hindern, freiwillige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dies wünschen und alle Kriterien dafür erfüllen.

Verschiedene Menschen haben unterschiedliche Ansichten. Es ist wichtig, dass Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen.

Weitere wichtige Punkte

  • Sie können den Prozess der freiwilligen Sterbehilfe jederzeit abbrechen oder unterbrechen. Sie müssen hierfür keinen Grund angeben
  • Auch wenn Ihnen das Medikament schon verschrieben wurde oder Sie es schon erhalten haben, müssen Sie es nicht nehmen
  • Es kann Tage, Wochen oder Monate dauern, bis Sie die endgültige Entscheidung treffen, das Medikament zu nehmen oder zu erhalten, und das ist in Ordnung
  • Sie können das Medikament zu Hause zusammen mit Ihren Angehörigen nehmen. Ihre Angehörigen können auch bei Ihnen sein, wenn Sie das Medikament anderswo einnehmen müssen, z. B. in einem Krankenhaus oder einer Altenpflegeeinrichtung. Sie dürfen das Medikament nicht außerhalb von NSW einnehmen
  • Weitere Informationen über das Medikament, u. a. zu seiner Lagerung, erhalten Sie von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin und/oder dem Apotheker oder der Apothekerin, der oder die Sie bei der freiwilligen Sterbehilfe unterstützt. Für die sichere Aufbewahrung des Medikaments gelten Regeln 
  • Ärzt:innen sind verpflichtet, Ihre Privatsphäre und Ihr Recht auf Vertraulichkeit zu schützen. Dazu gehören auch alle Gespräche, die Sie mit solchem Fachpersonal über freiwillige Sterbehilfe führen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf mit Ihren Angehörigen, Ihren Freunden oder Betreuungspersonen nicht über Ihre Entscheidung sprechen, es sei denn, Sie stimmen zu
  • Das Programm für Reise- und Unterbringungsbeihilfen für isoliert lebende Patient:innen bietet finanzielle Unterstützung zu Reise- und Unterbringungskosten. Das Programm ist für Menschen verfügbar, die in einem regionalen oder abgelegenen Gebiet von NSW leben
  • Freiwillige Sterbehilfe und Suizid sind nicht dasselbe. Die Bitte um medizinische Sterbehilfe ist nach dem Gesetz in NSW kein Selbstmord
  • Auf Ihrer Sterbeurkunde wird als Todesursache nicht die freiwillige Sterbehilfe angegeben

Pflege am Lebensende

Sie und Ihr Arzt oder Ihr Ärztin besprechen Ihre Bedürfnisse, Hoffnungen und Präferenzen für Ihre künftige Versorgung gemeinsam. Dazu müssen Sie wissen, welche Optionen Sie am Ende Ihres Lebens haben.

Im Rahmen des Gesundheitssystems von NSW werden Sie versorgt, unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden.

Wenn Sie sich für freiwillige Sterbehilfe entscheiden, haben Sie weiterhin Zugang zu anderen Versorgungsleistungen, die Sie vielleicht brauchen, einschließlich Palliativversorgung.

Erfahren Sie mehr über Palliativversorgung: Palliativversorgung

Der Navigationsdienst für die freiwillige Sterbehilfe in NSW (Voluntary Assisted Dying Care Navigator Service)

Diesen unterstützenden Navigationsdienst können alle in Anspruch nehmen, auch Patient:innen und ihre Angehörigen.

Er gibt Ihnen Antworten auf Fragen zur freiwilligen Sterbehilfe und unterstützt Sie bei Bedarf bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin. Diesen Dienst können Sie in allen Phasen des Prozesses nutzen.

So erreichen Sie beim Navigationsdienst jemanden zu Ihrer Unterstützung:

Telefon: 1300 802 133, montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 8:30 und 16:30 Uhr

E-Mail: NSLHD-VADCareNavigator@health.nsw.gov.au

Ich brauche eine Verdolmetschung, um freiwillige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Was muss ich tun?

Wenn Sie lieber in einer anderen Sprache als Englisch kommunizieren, können Sie eine Verdolmetschung in Anspruch nehmen, um den Prozess der freiwilligen Sterbehilfe einzuleiten.

Sagen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, wenn Sie eine Verdolmetschung brauchen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann dies veranlassen. Dieser Dienst ist kostenlos.

Nur bestimmte, speziell geschulte Personen können bei der freiwilligen Sterbehilfe als Dolmetscher:innen eingesetzt werden.

Angehörige, Freunde, Betreuungspersonen oder Kontaktpersonen ohne spezielle Schulung können nicht als Dolmetscher:innen fungieren. Dies ist in NSW gesetzlich so geregelt.

Unterstützung für Ihre psychische Gesundheit

Über den Tod und freiwillige Sterbehilfe zu sprechen, kann schwierig und traurig sein. Rufen Sie diese kostenlosen Dienste an, wenn Sie Unterstützung benötigen:

  • Transcultural Mental Health Line (Transkulturelle Telefonhilfe für psychische Gesundheit) unter 1800 648 911 – verfügbar montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 16:30 Uhr. Hier sprechen Sie mit erfahrenen Kliniker:innen, die Ihre Kultur verstehen und in Ihrer Sprache kommunizieren können
  • Lifeline (Telefonseelsorge) unter 13 11 14 – für telefonische Krisenhilfe rund um die Uhr verfügbar
  • Beyond Blue unter 1300 22 4636 – für telefonische Krisenhilfe rund um die Uhr verfügbar
  • Mental Health Line (Telefonhilfe für psychische Gesundheit) unter 1800 011 511 – rund um die Uhr verfügbar, um Sie mit den Diensten von NSW Health für psychische Gesundheit zu verbinden

Weitere Informationen

Current as at: Friday 24 November 2023